Das Beautymagazin mit dem wohl schweizweit höchsten Bekanntheitsgrad. Die erste Ausgabe für die interessierte «Madame» erschien im Dezember 1954. Schon damals war dieses handliche Heft der Wegweiser für aktuelle und luxuriöse Trends rund um das Thema Schönheit. Nach einem Relaunch gibt es nicht mehr nur Informationen zu neuen und exklusiven Beautyprodukten, sondern auch spannende Hintergrundgeschichten, unerwartete Interviews und ganz viele Insider-News.
Druckfähiges PDF (PDF X4-2008); CMYK, Farbprofil ISO v2 Coated, 3mm Beschnitt. Daten an tine.fleischer@gestalter.ch
Spezialplatzierungen, Beilagen, Einhefter, Sonderfarben, Aufkleber, Duftfarben, Stanzungen, Effektlackierungen, Banderolen, Ausklapper: Fast alles ist möglich. Verlangen Sie eine individuelle Offerte.
Über Möglichkeiten von redaktionellen Beiträgen, Reportagen Ihres Unternehmens/Ihrer Produkte gibt Ihnen die Redaktion gerne weitere Auskünfte. Mail an die Redaktion
Rund 80% der Gesamtauflage werden von führenden Parfumerie-Fachgeschäften in der Schweiz als Kundenmagazin an die Stammkundschaft verschickt. Die verbleibenden 20% werden im Parfumerie-Fachhandel aufgelegt und an neue Kunden verteilt. Die Leserschaft generiert sich aus einem urbanen Publikum mit grosser Affinität zu Schönheit und Gesundheit.
Für Sie Madame, Monsieur
Gottfried-Keller-Strasse 6
9320 Arbon
redaktion@fuersiemadame.ch
1. Anwendbarkeit: Die Insertionsbestimmungen sind auf alle Inseratedispositionen an den Herausgeber anwendbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Inseratekunden und der das Inserat publizierenden Gesellschaft die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag gemäss Art. 363ff OR.
2. Verbindlichkeit des Inserateauftrages: Inserateaufträge gelten nach Empfang einer schriftlichen Inseratedisposition oder der vom Kunden unterschriebenen Auftragsbestätigung als verbindlich. Die Inserateaufträge wie auch allfällige Sistierungen oder Änderungen haben auf jeden Fall schriftlich und vom Kunden unterschrieben zu erfolgen.
3. Tarifkonditionen: Die im Anzeigentarif enthaltenen Preise, Zuschläge und Rabatte werden für alle Auftraggeber nach einheitlichen Richtlinien angewendet. Eine Änderung des Anzeigentarifs bleibt jederzeit vorbehalten und gilt auch für laufende Aufträge und Abschlüsse.
4. Wiederholungsrabatt: Der Wiederholungsrabatt ist aus dem Anzeigentarif ersichtlich und kann ebenfalls jederzeit abgeändert werden.
5. Platzierungsvorschriften: Plazierungsvorschriften werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige im Tarif ersichtliche Plazierungszuschlag bezahlt wird und der vorgeschriebene Inserateraum noch verfügbar ist. Ansonsten berechtigt die Plazierung an anderer Stelle oder in einer anderen Ausgabe nicht zur Geltendmachung von irgendwelchen Schadenersatzansprüchen noch zu einer Reduktion der Inserate-Rechnung.
6. Inserateinhalt: Für den Inhalt der Inserate ist der Inserent verantwortlich. Der Verlag lehnt jede Haftung ab und behält sich vor, Aufträge bei Vorliegen gewichtiger Gründe abzulehnen. Der Verlag kann für den Inhalt und die Gestaltung der Inserate von Dritten nicht verantwortlich gemacht werden. Inserate, welche aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Verlag automatisch mit dem Vermerk «Anzeige» kenntlich gemacht.
7. Politische Inserate: Politische Inserate, welche offensichtlich eine Meinungsbildung oder -beeinflussung im Hinblick auf Wahlen oder Abstimmungen bewirken sollen, müssen spätestens 5 Wochen vor dem Urnengang erscheinen. Der Verlag behält sich jedoch vor, solche Inserate nicht erscheinen zu lassen, wobei er den Kunden sofort darüber benachrichtigt. Der Verlag muss seine Entscheidung nicht begründen.
8. Drucktechnische Voraussetzungen: Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Hierzu sind einwandfreie Druckvorlagen zu liefern. Für die originalgetreue Wiedergabe von Computerdaten als Druckvorlagen übernimmt der Verlag keine Haftung. Für gesetzte und nicht erschienene Anzeigen sowie für Autorkorrekturen werden die Satzkosten nach Aufwand verrechnet. Bei nicht termingerechter und verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung der Druckvorlagen sowie bei Lieferung mangelhafter Druckvorlagen, welche die Qualität der Anzeige beeinträchtigen oder gar ein Erscheinen verunmöglichen, ist der Inserent verpflichtet, den vereinbarten Preis zu bezahlen, selbst wenn er nicht selbst diese vorgenannten Umstände zu vertreten hat.
9. Probeabzüge: Probeabzüge und Blaupausen für Inserate erhält der Kunde nur auf ausdrücklichen, schriftlich bestätigten Wunsch, wobei die entsprechenden Kosten dem Kunden belastet werden. Bleibt das «Gut zum Druck» biszum vom Verlag verlangten Termin aus, wird das Inserat als genehmigt betrachtet.
10. Drucktechnische Mängel: Für Inserate, die infolge ungeeigneter Druckunterlagen oder durch ungünstige Grafik nicht einwandfrei erscheinen, wird keine Haftung übernommen. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Bei der Lieferung von Druckmaterial wird keine Haftung übernommen.
11. Druckfehler: Druckfehler wegen undeutlicher oder sonst mangelhafter Vorlage und solche, die weder Sinn noch die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigen, ferner Abweichungen von typografischen Vorschriften sowie fehlende Codezeichen in Couponinseraten berechtigen nicht zu einem Preisnachlass noch zu irgendwelchen anderen Ersatzansprüchen. Bei gravierenden Mängeln werden nach Wahl des Verlages im Maximum die Einschaltkosten des entsprechenden Inserates oder in Form von Inserateraum kompensiert. Weitergehende Ansprüche sind auf jeden Fall ausgeschlossen.
1. Rechnungen: Die Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der Mehrwertsteuer. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wobei unberechtigte Skontoabzüge nachgefordert werden.
2. Zahlungsverzug: Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Verlag ohne weitere Mitteilung berechtigt, für weitere Inserateaufträge Vorauszahlung zu verlangen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins in der Höhe des zu dieser Zeit üblichen Zinses für ungedeckte Kontokorrent-Kredite mindestens jedoch 5% belastet. Der Kunde verliert jegliches Anrecht auf Rabatt bei betreibungsrechtlicher oder gerichtlicher Eintreibung der Forderung sowie im Falle des Konkurses oder Nachlassvertrages.Bei einer Betreibung (auf Konkurs oder Pfändung) werden dem Kunden für die entstehenden Umtriebe 5% der Forderungssumme (mindestens jedoch Fr. 50.–) berechnet.
3. Reklamationen: Reklamationen können nur schriftlich und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung entgegengenommen werden.
1. Erfüllungsort für sämtliche Leistung aus dem Vertrag ist das Domizil des Verlages in St.Gallen.
2. Gerichtsstand für sämtliche aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist für beide Teile St.Gallen.
3. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.
4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2006 in Kraft. Alle früheren Bestimmungen sind ab diesem Datum aufgehoben.